Mietbedingungen

§ 1 Mindestmietzeit
Die Mindestmietzeit beträgt 3 Tage (Zusendung/Abholung, Einsatztag & Rückversand/Rückgabe). Bei Reservierungen werden die Geräte zum gewünschten Termin bereit gestellt oder per Spedition zugestellt. Eine Verfügbarkeitsgarantie wird nicht vergeben. Wir werden aber selbstverständlich alles daran setzen, ein entsprechendes Gerät für Sie bereit zu haben.

§ 2 Rückgabe
Bei verspäteter Rückgabe berechnen wir für jeden angefangenen Tag einen Tagesmietpreis + 25,0%.

§ 3 Kaution
Die Kaution ist bei/vor Mietbeginn zu entrichten und wird nach Rückgabe und Prüfung der Geräte über den gleichen weg erstattet. Neukunden müssen sich vor der Miete mit einen Lichtbildausweis ausweisen!

§ 4 Mietverlängerung
Sollte das Gerät vom Mieter länger als vorgesehen benötigt werden, so ist grundsätzlich die schriftliche Zustimmung von uns erforderlich. Verlängerungswünsche werden nur per E-Mail oder per Telefax angenommen, ein Telefonanruf alleine genügt grundsätzlich nicht.

§ 5 Zustand
Die Mietgeräte werden betriebsfähig und gereinigt dem Mieter übergeben. Abweichungen werden schriftlich fixiert.

§ 6 Reinigung
Die Mietgeräte sind gereinigt und funktionsfähig zurückzugeben. Bei unterlassener Reinigung wird eine Reinigungspauschale in Höhe von mindestens 50% des Tages-Basismietpreises fällig.

§ 7 Gerätemängel
Zeigt sich beim Betrieb der Geräte während der Mietzeit ein technischer Mangel, so hat der Mieter uns sofort und unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Der weitere Gebrauch der Geräte ist unverzüglich zu unterlassen. Ein Ersatzanspruch auf ein Tauschgerät besteht grundsätzlich nicht. Der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz der Geräte. Aufgetretene Schäden am Mietgerät, die der Mieter zu vertreten hat, werden auf Kosten des Mieters von einem Fachbetrieb instand gesetzt.

§ 8 Haftung
Der Mieter verpflichtet sich, die Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften für das jeweilige Gerät zu beachten und die gegebenenfalls vorgeschriebene Schutzkleidung zu tragen. Wir haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Geräte stehen. Wir haftet auch nicht für einen eventuellen Verdienstausfall des Mieters aufgrund der Unbrauchbarkeit des Geräts. Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Dritter am Gebrauch der Mietgeräte gehindert wird (z.B. Lärmbelästigung, etc.)

§ 9 Verlust
Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden durch Transportunfälle etc., gehen voll zu Lasten des Mieters (Wiederbeschaffungswert). Die Mietgeräte bleiben grundsätzlich Eigentum von uns.

§ 10 Versicherung
Informieren Sie ihren Haftpflichtversicherer über den Gebrauch der Mietgeräte, da Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Gegenstände und Geräte haften.

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